bAV – Ungerechtigkeiten sollen endlich beseitigt werden
Am 02.05.2018 tagt der Gesundheitsausschuss des Bundestags auf Initiative der Linksfraktion zu einer öffentlichen Expertenanhörung.
Thema: Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die bisher vorliegenden acht Stellungnahmen dürften für die Regierungskoalition erheblichen Zugzwang auslösen, einen jahrelangen Missstand endlich aufzuheben.
.Worum geht es:
- bis 2004 hatten Betriebsrentner keinen oder den halben Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen, je nachdem ob Sie die Beiträge aus dem Brutto oder Netto bezahlt hatten.
- Seither zahlen Betriebsrentner IMMER den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung, egal ob Sie die Beiträge aus dem Brutto oder Netto bezahlten
- d.h. Sie zahlen teilweise die Beiträge zweimal (1. – bei Nettozahlung – auf die Beiträge 2. in jedem Fall auf die ausgezahlten Leistungen!)
- und auch wenn Sie in der Ansparphase die Beiträge aus dem Brutto zahlen (sie also keine Arbeitnehmer-Beiträge in der KV/PV haben) müssen Sie im Alter die vollen (also AN- UND AG-) Beiträge zahlen
das stellt eine erhebliche Benachteiligung für Betriebsrentner dar, die endlich beseitigt werden muss!