Feinheiten beim Wohngebäude-Schutz
Wer eine eigene Immobilie besitzt, weiß um die Gefahren, die von verschiedenen Seiten drohen. Ob Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Elementargefahren wie Überschwemmungen: Jederzeit kann es zu Schäden am Gebäude kommen, die richtig ins Geld gehen können. Daher ist dringend zum Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu raten.
Bei der Auswahl steht man allerdings vor einer verwirrenden Tarifvielfalt. Naturgemäß sind nicht alle Angebote gleichermaßen zu empfehlen, auch wenn viele sich an den GDV-Musterbedingungen orientieren. Folgende fünf Aspekte sollten nicht unter den Tisch fallen:
– Wird die Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt?
– Werden Kosten für die Beseitigung von Vandalismus- und Graffiti-Schäden übernommen?
– Sind Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes mitversichert?
– Sind umgestürzte Bäume bzw. deren Beseitigung und ggf. eine Wiederaufforstung abgedeckt?
– Gibt es eine Garantie, dass mindestens der Schutzumfang der GDV-Musterbedingungen gilt?
Unsere Beobachtungen der letzten Jahre zeigen im Übrigen, dass online-Vergleichsrechner den (objektiven) Vergleich zunehmend behindern.
Vergleiche haben das Problem, komplexe Sachverhalte in wenige, auswertbare Kriterien zu „pressen“.
Versicherer wissen was und wie es verglichen wird. Sie gestalten daher Ihre Produkte zunehmend so, dass in den Vergleichen ganz oben erscheinen. Es wird eine Vielfalt von Zusatzleistungen angeboten, die bei genauerer Betrachtung Ihren Namen nur eingeschränkt verdienen.
Z.B. verspricht ein namhafter Versicherer (nennen wir ihn A), dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert sei, sogar bis zur Höhe der Versicherungssumme! Das sieht natürlich wesentlich besser aus, als die Angabe eine anderen Versicherers (B), der auf Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit nur bei Schäden bis 10.000 € verzichtet.
Der Verbraucher könnte meinen, dass er vom Versicherer A den vollständigen Schaden (also mehrere hunderttausend Euro) ersetzt bekommt, wenn das Haus abbrennt, weil er Kerzen oder den Kamin unbeaufsichtigt liess.
Dem ist keinesfalls so! Denn im Kleingedruckten schreibt Versicherer A, dass der Verzicht auf Kürzungen bei Grober Fahrlässigkeit bei der Gefahr Feuer NICHT gilt! Der Verbraucher bekommt also im Zweifel: Null Euro!
Darüber hinaus entscheiden noch zahlreiche weitere Kriterien über die Qualität einer Wohngebäudepolice. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher professionell und unabhängig beraten lassen.