Deutliche Qualitätsmängel in der Verbraucherberatung
In einem nicht repräsentativen, verdeckten Test von elf Verbraucherzentralen wurde deutlich, dass sowohl der durch Verbraucher-Publikationen selbst gesetzte Anspruch als auch die vergleichbar von Versicherungsberatern nach § 34e GewO zu erfüllenden, gesetzlichen Anforderungen an die Beratung von Kunden sehr oft nicht erfüllt werden. Handlungsbedarf zeigt sich vor allem bei der objektiven Marktuntersuchung, bei der Befragung, der bedarfsorientierten Beratung und der Dokumentation. …mehr