Guten Tag!
In einem Beratungsgespräch ging es heute am Beispiel einer Basisrente beim Volkswohl Bund LV a.G. um die Frage: Garantie oder Zinsen?!
Warum ist das eigentlich eine Frage? Eigentlich möchten wir ja Beides!
Da diese Frage öfter gestellt wird, will ich Ihnen meine Antwort nicht vorenthalten.
Die ausgewiesenen garantierten Werte in manchen Versorgungsvorschlägen erscheinen auf den ersten Blick sehr niedrig.
Hintergrund ist, dass ein Lebensversicherer sich heute „Handlungsspielraum“ lassen muss, um nicht durch die extrem niedrigen Zinsen* für sichere Geldanlagen und unsere immer längere Lebenserwartung in Schwierigkeiten zu geraten, unsere lebenslange Versorgung sicherzustellen. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Zusammenhang z.B. vor, dass der garantierte Zins maximal 0,9 % p.a. betragen darf.
Die relativ niedrigen Garantiewerte z.B. des Volkswohl Bundes erklären sich aus der Philosophie, die Garantie auf ein akzeptables Minimum (eingezahlte Netto-Beiträge) zu beschränken, damit der Anteil des investierbaren Geldes möglichst hoch* sein kann. So kann der Volkswohlbund ohne Risiken etwas mehr erwirtschaften als andere.
Neben diesem Weg sind auch viele Versicherer von der ständigen Garantie auf eine Garantie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns umgeschwenkt. Auch so müssen nicht 90 % zum Niedrigzins angelegt werden, da die Garantie erst viel später gebraucht wird.
Eine andere Lösung liegt darin, keine oder nur sehr geringe Garantien auszusprechen und die Sparbeiträge in Investmentfonds anzulegen. so können wesentlich höhere Renditen erreicht werden, aber es sind auch Risiken damit verbunden, die nicht jeder eingehen möchte.
HINWEIS:
Planen Sie nicht nur mit den Garantiewerten! Schauen Sie sich an, wie realistisch die Werte sind, die unter Gesamtleistungen ausgewiesen sind. Lassen Sie sich die Kalkulation erklären!
Misstrauen Sie den Produktinformationsblättern. Diese vom Gesetzgeber neu eingeführten Dokumente rechnen mit gesetzlich vorgeschriebenen und bei einigen Produkten teilweise völlig weltfremden Annahmen. Das wird sich in einigen Jahren hoffentlich ändern.
Übrigens weil der Volkswohl Bund z.B. 97,5 % aller Überschüsse an die Versicherten weitergibt (Branchenschnitt liegt bei unter 90 %), ist es auch vertretbar mit den Gesamtleistungen zu kalkulieren.
*Erläuterung:
die Ausgabe einer Garantie von 0,9 % p.a. (gesetzlicher Maximalwert) erfordert z.B. bei einem 45-jährigen Sparer, dass 89,3 % zu diesem Zins angelegt werden müssen, um nach 22 Jahren auf 100 % zu kommen. D.h. nur 10 % können außerhalb dieses 0,9 %-Garantievermögens angelegt werden.
Der Volkswohl Bund muss mit seiner Variante (es werden nicht 0,9 sindern 0 %=Garantie der eingezahlten Beiträge – versprochen) nur 69 % im Garantievermögen anlegen. Der Rest kann freier angelegt werden.
Aber keine Sorge, dabei macht der Gesetzgeber erhebliche Risiko-Einschränkungen, so dass auch hier kein reales Risiko besteht. Der Volkswohl Bund hat im Übrigen unter 3 % in Aktien investiert.