Basisrente: steuerlicher Förderrahmen endlich erhöht
Kurzmeldung:
im Jahr 2015 werden 22.172 Eur (für Ehegatten 44.344 Eur) steuerlich abzugsfähig sein.
Der Betrag wird jährlich erhöht, gemäß der Erhöhung des Höchstbeitrags für die knappschaftliche Rentenversicherung.