Brauchen Vereine eine D&O-Versicherung?
Vereinsvorstände werden haftungsrechtlich wie Vorstände von Aktiengesellschaften behandelt – selbst wenn sie nur ehrenamtlich tätig sind! Daher ist eine Vereins-D&O ein unabdingbar notwendiger Versicherungsschutz, um das eigene Privatvermögen vor Schadenersatzansprüchen zu schützen.
Beispiel aus der Praxis: Verlust von Zuschüssen
Der Schatzmeister, als Finanzvorstand eines Trägervereins für soziale Einrichtungen tätig, versäumte es wichtige Unterlagen rechtzeitig zu versenden. Wegen des verspäteten Eingangs verfiel der Anspruch des Vereins auf Zuschüsse in Höhe von 75.000 Euro. Die anderen Vorstände machten den Schatzmeister dafür verantwortlich und forderten für den Verein Schadenersatz. Der Schatzmeister haftete für die entgangenen Zuschüsse mit seinem privaten Vermögen.
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