Jedes Jahr läßt der Blick in den Versicherungsordner die gleiche Frage aufkommen:
Welche Beiträge mindern die (Einkommens)steuer?
Hier ist die Antwort:
Abzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der Vorsorge
Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung gegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Haftpflichtversicherung, Hinterbliebenenversicherung, Kfz-Versicherung für den Teil, der die Haftpflichtversicherung betrifft, Krankenversicherung (sowohl gesetzliche als auch private Versicherungen), Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen waren, Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, Riesterrenten, Rürup (Basis)Renten, Unfallversicherung.
wichtiger Hinweis für Riester und Rürup:
seit 2002 können im Rahmen der Riesterförderung die Beiträge auch als zusätzliche Sonderausgaben geltend gemacht werden, seit 2005 sind Beiträge zu privaten Basis-(Rürup)Renten, zu berufsständischen Versorgungswerken, der Künstlersozialkasse und zur gesetzlichen Rentenversicherung zusätzlich steuerlich absetzbar!
Dafür gibt es natürlich Grenzen.
In Riesterrenten können je direkt förderfähiger Person bis 2100 € im Jahr eingezahlt werden. Von diesem Höchstbetrag kann man die erwarteten Zulagen abziehen.
Beiträge zu Basisrenten (gesetzl. RV, berufsständische Versorgungswerke, KSK, private Rüruprente) können insgesamt 20.000 € (Verheiratete 40.000 €) p.a. steuermindernd eingezahlt werden.
Wer in diesem Jahr Überschüsse hat, kann zusätzliche Einzahlungen in sein Versorgungswerk oder eine private BASISRENTE leisten.
EMPFEHLUNG:
Richten Sie zur zusätzlichen Versorgung einen privaten Basisrentenvertrag mit geringer laufender Beitragszahlung ein und leisten Sie jährlich – je nach Möglichkeit – eine einmalige Zuzahlung!
Das ist flexibel und besonders kostengünstig!
Nichtabzugsfähige Aufwendungen im Rahmen der Vorsorge
Bausparkassen, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung für den Teil der Teilkasko oder Vollkasko und den Teil der Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen worden sind, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherungen im allgemeinen, (zum Beispiel : Wasserschadenversicherungen).
Die letzte Antwort auf die Frage am Eingang gibt natürlich nur Ihr Steuerberater oder Ihr Lohnsteuerhilfeverein.