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Von einer Überzahlung oder auch überriestern spricht man, wenn ein Sparer mehr als die maximal geförderten 2.100 Euro p.a. in seinen Riester Vertrag einbezahlt. Der Beitrag oberhalb der Fördergrenze gilt dann als ungefördert. Zudem kann grundsätzlich jeder eine Riester-Rente abschließen, auch wenn man beispielsweise nicht förderberechtigt ist und keine Zulagen beantragen kann.
Warum sollte man das tun? Ganz einfach, ungeförderte Riester Verträge werden steuerlich analog zur Lebensversicherung behandelt, wenn diese wenigstens 12 Jahre lange gehalten und nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausbezahlt werden. Das heißt, Sie müssen lediglich die Hälfte der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung versteuern.
Damit wird der ungeförderte Riester Vertrag oder die Überzahlung einer geförderten Riester-Rente steuerlich durchaus attraktiv. Man könnte beispielsweise auch soweit gehen, dass überriestern bzw. ungefördert riestern einer der wenigen legitimen Schlupfwege aus der Abgeltungssteuer ist.
Vorteile beim ungefördert Riestern auf einen Blick
Insbesondere für Freiberufler und Selbstständige, die keinen Anspruch auf die Riester Förderung haben, ist ein ungeförderter Riester Sparplan sehr interessant.
- auch Freiberufler und Selbstständige können ungefördert riestern
- keine Abgeltungssteuer, stattdessen nur 50 % der Erträge zu versteuern
- verfügbar als Riester Banksparplan und Riester Fondssparplan
- keine nachgelagerte Besteuerung wie bei geförderten Riester Verträgen
- 100 % Kapitalwahlrecht
- vollständige Kapitalgarantie
Steuerliche Behandlung und Voraussetzungen
Um die attraktive, zur Kapitallebensversicherung analoge, steuerliche Behandlung nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Der Vertrag muss mind. 12 Jahre lang bestehen
- Der Vertrag darf nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden
- Beitrag über Förderhöchstgrenze oder keine Förderung beantragt
Je nach Vertrag kann man sich in der Auszahlungsphase für die Verrentung oder das 100% Kapitalwahlrecht entscheiden. In letzterem Fall müssen 50 % der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung versteuert werden. Lässt man sich das Guthaben allerdings verrenten, gilt die ertragsanteilige Versteuerung (wie bei private Rentenversicherung).
Um Missverständnisse auszuschließen: Natürlich gilt die steuerlich attraktive Behandlung bei Überzahlung nur für den Betrag, der die Fördergrenze überschreitet. Durch Überzahlung ändert sich in Bezug auf das geförderte Riester Guthaben (Vertragsguthaben für das Förderungen in Anspruch genommen wurden) nichts.
Vorzeitige Entnahme bei Überzahlung oder ungefördertem Vertragsguthaben
Im Gegensatz zum geförderten Riester Guthaben kann beim Überriestern oder ungefördert Riestern grundsätzlich jederzeit Kapital entnommen werden. Das geförderte Vertragsguthaben ist dann (bei Überzahlung) nicht betroffen.
Natürlich unterliegen vorzeitige Entnahmen ungeförderten Verrtragsguthabens (siehe Voraussetzungen für steuerliche Behandlung) der Abgeltungssteuer.
Riester ohne Förderung? Aber welche Produkte?
Grundsätzlich ist eine Überzahlung / ungefördert riestern bei allen Produkten, ausser Wohnriester (Bausparen und Darlehen) interessant. Jedoch erlaubt nicht jeder Anbieter eine Überzahlung. Diesem Problem kann man jedoch durch einen weiteren und ungeförderten Riester Vertrag umgehen.
Die Überzahlung einer Riester Rentenversicherung macht in diesem Jahr für Frauen besonderen Sinn, da diese bei einer normalen privaten Rentenversicherung durch ihre höhere Lebenserwartung benachteiligt sind