… gibt es Alternativen. Es ist besser eine alternative Absicherung in der richtigen (Einkommens-)Höhe zu haben, als keine oder eine BU-Versicherung mit zu niedriger versicherte Rentenhöhe. Als Vermittler prüfe ich nach folgender Hierarchie die Ausweichprodukte:
Basis-BU: Wenn es unbedingt eine BU sein soll, um die Arbeitskraft abzusichern, empfiehlt es sich lieber Abstriche bei den Bedingungen zu machen und eventuell eine Verweisung auf andere Berufe zuzulassen als eine zu niedriegere Rentenhöhe oder Endalter zu versichern.
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung: Sie ist eine gute Alternative zur BU, weil sie wenigstens ansatzweise ein vergleichbares Leistungsspektrum hat, also bei körperlichen wie auch psychischen Gebrechen leistet. Da sie auf keinen speziellen Beruf fokussiert ist, ist sie für Risikoberufe günstiger. Der Nachteil: Es ist nur eine Worst Case-Absicherung, die greift, wenn der Kunde so krank ist, dass er überhaupt keinem Beruf mehr ausüben kann. Aber immer noch besser als eine BU auf Hartz IV-Niveau.
Grundfähigkeits-Versicherung: Sie deckt den Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören ab. Hier muss genau hingeschaut werden, denn die Leistungsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Bei manchen Versicherern gilt es als leistungsauslösend, wenn der Kunde die Hände nicht mehr gebrauchen kann, andere verlangen den Verlust von zwei oder mehr Grundfähigkeiten wie den Verlust der Funktionen von Arm und Bein.
Unfallversicherung: Eine reine Unfallversicherung steht in der Hierarchie der BU-Alternativen ganz unten. Der Deckungsumfang ist äußerst gering. Rund 90 Prozent der Berufsunfähigkeits-Ursachen, nämlich Krankheiten, bleiben außen vor.