Versicherungs-Makler oder -Vertreter
UP | Keine Kommentareder elementare Unterschied besteht darin, wessen Interessen die Beiden zu vertreten haben:
- Ein Versicherungsmakler vertritt seinen Kunden.
- Ein Versicherungsvertreter vertritt sein Versicherungsunternehmen.
Das hat weitreichende Konsequenzen:
- der Makler berät, (verkauft) und haftet
- ich hafte für meine Tätigkeit persönlich (sowohl gegenüber meinen Kunden, als auch ggü. den Versicherungen)
- insbesondre hafte ich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes meiner Kunden
- befrage meine Kunden hinsichtlich wichtiger (versicherbarer) Risiken und Gefahren
- der Versicherungsvertreter verkauft und haftet nicht
- verkauft die Produkte seiner Versicherung
- haftet nicht für die Erkennung und Absicherung der Risiken der Kunden seiner Versicherung
In einem Maklerauftrag wird geregelt, welche Pflichten und Rechte Kunde und Makler haben (Innenverhältnis).
- Die Pflichten des Kunden beschränken sich in der Regel auf Mitteilung von Änderungen und gefahrerheblichen Tatsachen.
- Die Verantwortung für den richtigen Versicherungsschutz hat der Makler.
- für welche Bereiche / Verträge der Makler verantwortlich ist, kann in einer Vereinbarung eingeschränkt werden.
Hingegen ist der Kunde beim Versicherungsvertreter für den richtigen Versicherungsschutz selbst verantwortlich
Eine Maklervollmacht, weist den Makler vor dem Versicherungsunternehmen als seinen Vertreter aus (Außenverhältnis).
- Das bringt eine erhöhte Haftung des Maklers ggü. seinem Kunden mit sich.
- Die Verwendung der Vollmacht darf ausschließlich im Interesse und Auftrag des Kunden geschehen. In vielen Fällen wird das vorher abgesprochen und immer protokolliert.
na und zum Schluss noch mal alles in einem netten Video: