Beim Ausfüllen der Steuererklärung gibt es diverse Fallstricke, gut sie zu kennen:
Riester-Beiträge in Anlage „AV“ eintragen
In der Anlage „AV“, Zeile 7 könnenRiester-Sparer pro Jahr maximal 2.100 Euro ansetzen. Dann rechnet das Finanzamt automatisch nach, ob für Sie die Riester-Zulage oder derSonderausgabenabzug besser ist.
Rürup-Rente in Anlage „Versorgungsaufwand“ eintragen
Bitte Jahresgesamtbeitrag in Zeile 8 der Anlage „Versorgungsaufwand“ eintregen, NICHT in Zeile 49 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“
Keine Angabe der Beiträge zur Betriebsrente in der eigenen Steuererklärung
Die bAV-Beiträge fließen direkt vom Brutto-Gehalt, berühren die private Steuererklärung daher nicht.
Übrigens sind 2018 bis 6.240 Euro von der Steuer und 3.120 Euro von der Sozialversicherung befreit.
Wenn es in der Firma noch weitere Durchführungswege gibt, kann der steuer- und abgabenfreie Betrag noch steigen.
es lassen sich noch weitere Versicherungsbeiträge ansetzen
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Sie (in Höhe der Basisabsicherung) vollständig in der Steuererklärung ansetzen. Sie gehören in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ (Zeilen 12 bis 45). Sind die real gezahlten Beiträge höher als 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), so kann der gesamte gezahlte Betrag angesetzt werden. Bei gemeinsamer Veranlagung von Eheleuten verdoppelt sich der Betrag.
auch an die Zeilen 49 und 50 denken
Wenn die Summe von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unterhalb des ansetzbaren Maximalbetrags liegt, können Sie bis zu ihrer Höchstgrenze zusätzliche Vorsorgeaufwendungen in den Zeilen 49 und 50 angeben.
Das sind z.B. Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder der berufliche Anteil vom Beitrag zur Rechtsschutzversicherung.
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