Ein Windrad in unserem Garten – Preis des Ausstiegs aus der Kernkraft?

Das Ende der Kernkraft in Deutschland erfordert den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien und dieser erfordert Opfer. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie müssen schnell verbessert werden. Müssen dazu Naturschutz- und Anwohnerinteressen eingeschränkt werden?

Am 11.4.2011 war in einem Artikel in der Financial Times Deutschland von 2 Berliner Rechtsanwälten die Forderung an die deutsche Politik zu lesen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie schnell zu verbessern. Die Anwälte weisen darauf hin, dass dazu Naturschutz- und Anwohnerinteressen eingeschränkt werden müssen. Ist das der Preis für den Ausstieg aus der Kernkraft, der uns noch viel beschäftigen wird?

Es ist sicher unstreitig, dass das beschlossene schnelle Ende der deutschen Atomkraft unter anderem einen rasanten Ausbau der Windenergie voraussetzt. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gehen die Bundesregierung und Fachleute von einem Bedarf von 2000 Windrädern (einige von bis zu 7000 Windrädern) in den nächsten 10 Jahren aus. Das ist nicht nur eine wirtschaftlich und technisch gigantische Herausforderung. Auch die rechtlichen Hürden seien enorm. Künftig würden nicht mehr jeder einzelne naturschutzrechtliche Belang und jedes Anwohnerinteresse berücksichtigt werden können.

Dabei sind insbesondere bei den von vielen Seiten favorisierten Offshore-Windkraftanlagen die Beeinträchtigung von Umwelt und Natur keineswegs vernachlässigbar. Der Lärm beim Einrammen der Fundamente in den Meeresboden stört geräuschempfindliche Schweinswale. Windräder verscheuchen Seevögel. Viele mikrobiologischen Auswirkungen der Windparks auf See sind noch weitgehend unerforscht. Auch das Landschaftsbild wird verändert. Die Autoren weisen zudem auf die berechtigten Ängste vor “Elektrosmog” hin, den einige tausend km neuer Leitungen ins Landesinnere verursachen werden.

Diese und andere Bedenken und berechtigen Interessen von Personen, Kommunen, Natur- und Landschaftsschutz haben bereits in der Vergangenheit manches Projekt be- oder sogar verhindert und oft stark verteuert. Man denke nur an eine Vielzahl von landschaftlichen Ausgleichsmaßnahmen, Untersuchungen, Bau- und Betriebsverzögerungen durch behördliche Naturschutzauflagen und Bürgerproteste. Wir alle möchten Strom, aber keine Anlage und kein Strommast soll in unserem Garten stehen.

Die Forderung der Anwälte, Bürger- und Naturschutzrechte zu Gunsten einfacherer und vor allem schnellerer Planung stärker einzuschränken oder zumindest flexibler anzuwenden, mag verständlich sein. In einigen Orten gibt es ja bereits Anti-„Spargel“- und Anti-Freileitungsbewegungen. Und sich waschen ohne nass zu werden wird auch beim Energieumbau der nächsten Jahrzehnte nicht funktionieren. Sollen nun deshalb die Natur, die Landschaften und Anwohner (für Windanlagen und Leitungstrassen) „interessanter Standorte“ das Nachsehen haben?

Wir werden politische Debatte führen müssen, wie die teilweise unvereinbar erscheinenden Interessen „unter einen Hut“ gebracht werden können, wie eine nachhaltige Lösung für Natur und Landschaft, Anwohner und Energiesicherheit des ganzen Landes aussehen kann. Änderungen in der Architektur unserer Stromerzeugung und -verteilung werden unvermeidlich und unsere Beteiligung an der Debatte unbedingt erforderlich sein. Am Besten, direkt vor Ort, gerade da, wo neuen Anlagen entstehen sollen. Nicht gegen diese Anlagen – wir werden jede Anlage brauchen – sondern für einen fairen Ausgleich der Interessen und für ein gemeinsames Nachdenken über die jeweils verträglichste und kreativste Lösung! Für Investoren heißt es im Übrigen, in jedem Fall diese Debatten in die Entscheidung einzubeziehen oder sich sogar aktiv zu beteiligen. Interessen Anderer zu vernachlässigen kann teuer werden.

Uwe Pössel

Nachhaltige Vermögensberatung, Halle an der Saale

WEB:          www.poesselfinanz.de

BLOG:        http://poesselfinanz.de/cms/

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