Erlass der „Strafbeiträge“ für Nicht Krankenversicherte bis zum 31.12.2013

Mit dem heutigen Datum, dem 01.08.2013, tritt das „Gesetz zur Beseitigung sozialer
Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ in Kraft.

Das Gesetz sieht u.a. einen Erlass des Prämienzuschlages vor, wenn Unversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, noch bis zum 31.12.2013 einen Versicherungsschutz beantragen. Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass Unversicherte bei Abschluss einer PKV Strafbeiträge für den zurückliegenden Zeitraum der ‚Unversichertheit‘ zahlen müssen. Dieser Strafbeitrag betrug bisher mehrere Tausend Euro (nicht gezahlte Beiträge seit 2007)!

Des Weiteren wurden mit der Verabschiedung des Gesetzes die Senkung des Säumniszuschlages und auch der Schuldenerlass für Unversicherte in der GKV verankert.

Einen kompletten Überblick über das Thema und interessante Fallbeispiele bietet die aktuelle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit – diese können Sie gerne hier einsehen.

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