TRANSPARENTE Altersvorsorge
17.09.2014
Sowohl für Ihre betriebliche als auch private Altersvorsorge können Sie verlangen, dass die Beiträge nach ethisch-ökologischen Kriterien angelegt werden.
Lesen Sie hier den aktuellen Anlagebericht!
17.09.2014
Sowohl für Ihre betriebliche als auch private Altersvorsorge können Sie verlangen, dass die Beiträge nach ethisch-ökologischen Kriterien angelegt werden.
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„meine Versicherung langt richtig zu“, regte sich letztens jemand über die ausgewiesenen Kosten seiner Rentenversicherung auf.
Was ist der Fakt?
Die Versicherung des aufgeregten Kunden gehört tatsächlich zu den teureren und verlangt 8 % Verwaltungskosten p.a.! Nun könnte man rechnen 3,5 % Zinsen (inklus. Überschüsse) abzüglich 8 % Kosten = Das wäre ein großes Minusgeschäft.
Aber diese Kosten beziehen sich nicht (!) auf das Guthaben, sondern die in diesem Jahr eingezahlten Beiträge. Was bedeutet das?
Beispiel:
Sind z.B. in einem Vertrag 10.000 € angespart und werden 1.200 € im Jahr eingezahlt, betragen die Kosten 8 % von 1200 € = 96 €.
Verzinst werden 10.000 € (das Guthaben) und 1200 € (die Beiträge des Jahres) – 96 € (die Kosten) = 11.104 €
die Zinsen betragen 388,64 €. Das sind 3,47 % effektive Zinsen (nominal 3,5 %).
Die Kosten haben also die Rendite nur um 0,3 % gemindert.
Der Begriff »Umorganisation« führt oftmals zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen. Selbstständige glauben oft, sie würden daher keine Leistung aus einer BU-Versicherung bekommen.
Anbei einige tiefergehende Informationen, wie die Prüfung einer Umorganisation in der Leistungspraxis der besten Versicherer i.d.R. erfolgt. Sie zeigt, dass eine BU-Absicherung natürlich auch für einen Selbständigen Sinn macht.
In den Tarifbestimmungen steht oft eine solche Formulierung: Bedingungsgemäß liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Selbständige „in zumutbarer Weise nach betrieblich sinnvoller Umorganisation ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebes noch eine Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen ist“ .
Kann ein Selbständiger nicht immer irgendwie umorganisieren?
Was genau versteht man überhaupt unter Umorganisation?
Beispiel: Der Inhaber eines Handwerksbetriebs delegiert die bisher von ihm ausgeübten körperlichen Tätigkeiten an seine Mitarbeiter und übernimmt von anderen Mitarbeitern einen höheren Anteil kaufmännischer, organisatorischer Tätigkeiten.
Welche Anforderungen muss eine Umorganisation erfüllen?
Bei welchem Personenkreis kommt eine Umorganisation in Frage?
Ab welcher Mitarbeiterzahl wird eine Umorganisation geprüft?
Wann wird eine Umorganisation geprüft?
Erst im zweiten Prüfschritt, wenn feststeht, dass in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit Berufsunfähigkeit vorliegt.
Beruft sich der Versicherer auf eine Umorganisationsmöglichkeit, werden keine Leistungen fällig. In diesem Fall erhält der Kunde meist eine Umorganisationshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten als Kapitalzahlung
Nein, der Selbständige muss noch mindestens zu 50 % im eigenen Betrieb mitarbeiten können.
In diesem Fall könnte fiktiv geprüft werden. Eine Umorganisation kann nicht allein durch Ausscheiden aus dem Betrieb umgangen werden.
Nein, eine Abmeldung, wie es z. B. Versorgungswerke verlangen, ist nicht notwendig. Es geht allein um die Berufsfähigkeit des Kunden, unabhängig davon, ob er noch Firmengewinne erzielt.
Bei Anspruchstellung werden die Bilanzen bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 5 Jahre angefordert und ausgewertet. Hieraus ergeben sich Rückschlüsse aus der Wirtschaftlichkeit einer Umorganisation. Hinzu kommen weitere individuelle Kriterien wie Unternehmensstruktur, Mitarbeiter-Qualifikation etc.
Der Kunde bekommt einen Fragebogen für Selbständige. Dort macht er Angaben zu seiner Tätigkeit, der Firmenstruktur, Anzahl, Aufgaben und Qualifikation der Mitarbeiter sowie zum Einkommen. In manchen Fällen erfolgt ein Besuch vor Ort, um die Situation des Kunden besser einschätzen zu können.
Grundsätzlich ja, denn auch sie leiten die Geschicke ihres Unternehmens. Aber: Freiberufler sind meistens „Einzelkämpfer“, haben also oftmals keine Mitarbeiter und somit auch keine Möglichkeit, Tätigkeitsfelder zu verlagern.
Eine sehr große, letztlich kommt es auf deren Anzahl und Aufgabengebiete an, inwieweit ein selbständiger Betriebsinhaber durch Aufgabenumverteilung eine Umorganisation realisieren kann.
Nein, auf die Prüfung einer möglichen Umorganisation des Arbeitsplatzes eines Angestellten verzichten die meisten Versicherer.
Die meisten Fahrradbesitzer nutzen die Möglichkeit Ihr Fahrrad gegen Diebstahl über die Hausratversicherung abzusichern. Die Ammerländer bietet Ihnen seit dem 01. Januar 2014 mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung praktisch einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für E-Bikes und Pedelecs für die keine Haftpflichtversicherungspflicht besteht.Wenn Sie sich für die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer entscheiden, kann die Leistungserweiterung „Fahrraddiebstahl“ im Normalfall aus der bestehenden Hausratversicherung ausgeschlossen werden und Sie sparen sich in diesem Bereich den Mehrbeitrag. Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Leistungsvergleich zwischen einer allgemeinen Hausratversicherung und der Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer zur Verfügung stellen: Quelle: Leistungsübersicht Ammerländer Stand 2014 Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer bietet Ihnen zusätzlich folgende Vorteile:
Leistungsumfang: Reparaturen bei:
Ersatz bei Diebstahl:
Unterlagen: Weitere Informationen zur Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung VVaG erhalten Sie in unserem Büro: Tel.: 0345 -523 77 970 und info@poesselfinanz.de |
Zusammenfassung zum LVRG:
Absenkung des Garantiezinses
Der Garantiezins sinkt zum 01. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Dieser Höchstrechnungszins ist der Wert, mit dem bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen der Kapitalstock mindestens verzinst wird. Er ändert sich während der Vertragslaufzeit nicht (Garantie). Daher betrifft die gesetzliche Absenkung auch nur Neuverträge! Die Absenkung des Garantiezinses erfolgt unabhängig von der Überschussbeteiligung auf den Sparanteil.
Neuregelung der Bewertungsreserven
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wird ab sofort begrenzt. Ausscheidende Kunden erhalten nur noch die Reserve zur Hälfte ausgekehrt, die den sogenannten Sicherungsbedarf übersteigt. Was wiederum der Betrag ist, der jeweils aktuell erforderlich ist, um die zugesagten Leistungen zu sichern.
Diese wesentliche Änderung gilt nicht für fondsgebundene oder Risikolebensversicherungen.
Erhöhung der Risikoüberschussbeteiligung
Ab 01.01.2015 steigt die Mindestbeteiligung der Versicherten (Alt- und Neuverträge) an den sogenannten Risikoüberschüssen von 75 auf 90 Prozent. Solche Überschüsse entstehen zum Beispiel, wenn eigentlich kalkulierte Risiken nicht im kalkulierten Maße eintreten.
Ausschüttungssperre an Aktionäre
Sollte mittel- bis langfristig zur Erfüllung der den Kunden gegenüber übernommenen Garantie ein Stopp von Dividendenzahlungen an Aktionäre notwendig sein, so wird das ab sofort sichergestellt. Die BaFin ist für die Überwachung zuständig. Ausnahmen bestehen bei Mutter-Tochter-Konzernen mit Ergebnisabführungsvertrag bei Verlustausgleichspflicht.
Absenkung des Höchstzillmersatzes
Ab 01. Januar 2015 sinkt der Höchstzillmersatz von Lebensversicherungen von 40 auf 25 Promille. Das bedeutet, dass die Versicherungsunternehmen in den ersten 5 Jahren Vertragslaufzeit die Abschlusskosten nur in Höhe von 25 Promille der Beitragssumme eines Vertrages bilanziell anrechnen können.
die Zeitschrift „manager-magazin-online“ antwortet:
http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/hin-und-her-macht-taschen-leer-boerse-a-972185.html
Übrigens kann man diese Daten in den Geschäftsberichten nachlesen. Das (häufige) Umschichten heißt fachlich „turnover-ratio“
Als normal gelten Umschicht-Raten kleiner 100. D.h. das gesamte Portfolio wurde im Laufe eines Jahres einmal vollständig umgeschichtet. In Krisenzeiten ist die Rate naturgemäß höher, aber sie kann auch von Konzeptlosigkeit des Managements zeugen.
Und dass es anders geht, ist z.B. unter den Ökofonds deutlich zu finden (siehe unten). Hier gehören häufige Umschichtungen* eher zu den Ausnahmen.
*PTR Portfoilio Turnover Ratio
oder Sarasin OekoSar (Jahr 2013)
mit freundlichen Grüßen – Uwe Pössel
03.06.2014
Die Allianz Lebensversicherung AG hat im letzten Kalenderjahr einige sehr kundenfreundliche Ergebnisse erreicht!
Hier geht’s zum Bericht: Allianz Leben 2013
30.05.2014
Urlaub – aber was muss mit?
anbei eine Urlaubscheckliste von 1983 (etwas modernisiert..).
als Word.doc zum selbst ergänzen URLAUBSCHECKLISTE
als pdf URLAUBSCHECKLISTE
einen Schönen Urlaub wünscht – Uwe Pössel
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht jährlich die Beschwerdestatistik der privaten Krankenversicherungen.
Einige Versicherer weisen seit Jahren geringe Beschwerdezahlen auf. Das sagt zwar wenig über den Leistungsumfang der Tarife, aber viel über die Zufriedenheit der Versicherten und über den Umgang der Versicherungen mit ihnen.
Im letzten Jahr gab es unter anderem bei der Alte Oldenburger Krankenversicherung von 1927 VVaG, der Concordia Krankenversicherungs-AG und der Hanse Merkur Krankenversicherung a.G. keine einzige Beschwerde :-).
Aber auch die Branchengröße Continentale Krankenversicherung a.G. weist unterdurchschnittlich wenige Beschwerden auf, ebenso wie die Allianz, Signal (Deutscher Ring), Debeka und einige andere.
Die Gothaer, BBKK, AXA und Central Krankenversicherung mussten die höchsten Beschwerdezahlen hinnehmen.
Immerhin sind die Beschwerdezahlen in den letzten 10 Jahren branchenweit um über 20 % zurückgegangen und betragen heute nur zwischen 0 und 11 Beschwerden je 100.000 Versicherter pro Jahr.
Hier geht’s zur Beschwerdestatistik: http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/dl_st_2013_beschwerde.html) [Hinweis: Versicherer ohne Beschwerden tauchen in der Statistik nicht auf!]
Name | Beschreibung |
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