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Aktuelle News
Im Jahr 2012 ging das GOOD GROWTH INSTITUT gemeinsam mit Datenexperten und Partnern in einer Studie der Frage nach, ob Nachhaltigkeitsfonds grundsätzlich geeignet sind, konventionelle Anleger-Depots im Hinblick auf Rendite oder Sicherheit zu verbessern.
Lesen Sie hier das Ergebnis.
Prüfen Sie hier Ihr eigenes Depot: Nachhaltigkeitsdepotcheck.
Andreas W. Korth vom GoodGrowth Institut erklärt im Interview, welche Vision er von ethisch-ökologischem Investment hat.
Dabei beschreibt er u.a. die Möglichkeiten, die Sie und ich haben, mit unserem Geld, ökologisches, sozial ausgeglichenes und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
Hier geht es zum Interview.
Regelmäßig belegen Studien das große Interesse von Anlegerinnen und Anlegern an nachhaltigen Investments. Auf der anderen Seite mangelt es an Wissen und verständlichen Informationen. Hier können die zwei neuen aufeinander abgestimmten Broschüren Abhilfe leisten:
Leitfaden für private Anlegerinnen und Anleger: 5 Schritte zur Nachhaltigen Geldanlage und
Was sind Nachhaltige Geldanlagen? Eine kurze Einführung für private Anlegerinnen und Anleger
Beide Publikationen hat das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen e.V. (BuF) und dem bundesweiten Netzwerk unabhängiger Beraterinnen und Berater ökofinanz-21 erstellt.
Absatz 8 der Beschlüsse des Bundestages am 31. Januar und 1. Februar (link)
Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 31. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften (17/11469) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/12199) angenommen. Das Gesetz zielt darauf ab, Probleme bei der Anwendung verschiedener Regelungen zu beheben, die das Recht der privaten Krankenversicherung betreffen. So kann ein Versicherungsnehmer vom Versicherer nun jederzeit eine Umstellung des Vertrags in den Basistarif ohne Selbstbehalt verlangen, wenn der im Basistarif vereinbarte Selbstbehalt den Beitrag nicht angemessen verringert. Der Vertrag muss innerhalb von drei Monaten umgestellt werden. Die Kündigungsfrist wird von einem auf zwei Monate verlängert, der wechselwillige Versicherte muss die neue Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung nachweisen. Der Versicherte kann vor Beginn einer Heilbehandlung, die voraussichtlich mehr als 2.000 Euro kostet, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes dafür verlangen. Ist die Auskunft innerhalb von vier Wochen, in dringenden Fällen von zwei Wochen, nicht erteilt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die beabsichtigte medizinische Behandlung notwendig ist. Ausgeschlossen wird der Wechsel von einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist. Verbessert wird die Stellung des Versicherers bei Insolvenz des Haftpflichtversicherers durch Beschränkung der Regressmöglichkeiten.
Wenn die BU-Versicherung zu teuer ist …
20.02.2013
… gibt es Alternativen. Es ist besser eine alternative Absicherung in der richtigen (Einkommens-)Höhe zu haben, als keine oder eine BU-Versicherung mit zu niedriger versicherte Rentenhöhe. Als Vermittler prüfe ich nach folgender Hierarchie die Ausweichprodukte:
Basis-BU: Wenn es unbedingt eine BU sein soll, um die Arbeitskraft abzusichern, empfiehlt es sich lieber Abstriche bei den Bedingungen zu machen und eventuell eine Verweisung auf andere Berufe zuzulassen als eine zu niedriegere Rentenhöhe oder Endalter zu versichern.
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung: Sie ist eine gute Alternative zur BU, weil sie wenigstens ansatzweise ein vergleichbares Leistungsspektrum hat, also bei körperlichen wie auch psychischen Gebrechen leistet. Da sie auf keinen speziellen Beruf fokussiert ist, ist sie für Risikoberufe günstiger. Der Nachteil: Es ist nur eine Worst Case-Absicherung, die greift, wenn der Kunde so krank ist, dass er überhaupt keinem Beruf mehr ausüben kann. Aber immer noch besser als eine BU auf Hartz IV-Niveau.
Grundfähigkeits-Versicherung: Sie deckt den Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören ab. Hier muss genau hingeschaut werden, denn die Leistungsvoraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Bei manchen Versicherern gilt es als leistungsauslösend, wenn der Kunde die Hände nicht mehr gebrauchen kann, andere verlangen den Verlust von zwei oder mehr Grundfähigkeiten wie den Verlust der Funktionen von Arm und Bein.
Unfallversicherung: Eine reine Unfallversicherung steht in der Hierarchie der BU-Alternativen ganz unten. Der Deckungsumfang ist äußerst gering. Rund 90 Prozent der Berufsunfähigkeits-Ursachen, nämlich Krankheiten, bleiben außen vor.
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann grundsätzlich jede natürliche Personen oder bestimmte Unternehmen direkt beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt beantragen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt wurden. Zu diesem Personenkreis zählen in den meisten Fällen Kinder, Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Bei Unternehmen und nicht-natürlichen Investoren können weitere Gründe vorliegen.
Ihre Vorteile mit einer NV-Bescheinigung:
- Keine Abgeltungsteuer zahlen
- Keine Steuererklärung abgeben
- Keine Freistellungsaufträge bei Banken verwalten
Anleger, deren Einkünfte 2013 voraussichtlich 8.130 € / 16.260 € (ledig/verheiratet) nicht übersteigen, können bei ihrem Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) beantragen. Sie erhalten ihre Erträge dann ohne Zinsabschlag ausgezahlt. Dieses ist auch bei besserverdienenden Personen möglich, vorausgesetzt der Sparpauschbetrag von 801 € / 1.602 € (ledig/verheiratet) ist noch nicht genutzt bzw. ausgeschöpft worden.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist insbesondere für Rentner und Kinder interessant, wenn sie Zinseinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 € / 1.602 € (ledig/verheiratet) haben.
- Kinder erzielen normalerweise keine Einkünfte. Daher lohnt es sich für die Eltern immer, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Insbesondere wenn Vermögen übertragen wird und die daraus erzielten Kapitalerträge die Freibeträge übersteigen.
- Rentner haben gewöhnlich kein Arbeitseinkommen. Beispiel: Bei 5.000 Euro Zinsen oder Dividenden abzüglich Freibetrag sind bei Verheirateten 3.398 Euro zu versteuern. Beträgt das zu versteuernde Einkommen, also Rente minus Rentenfreibetrag plus Zinseinkünfte minus Sparerpauschbetrag, weniger als der Grundfreibetrag von 8.130 € bzw. 16.260 € (ledig/verheiratet), sollte man eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und diese bei Ihrer Bank abgeben. Diese führen dann keine Abgeltungssteuer an den Fiskus ab, sondern überweisen den vollen Kapitalertrag.
Hinweis: Die Nichtveranlagungsbescheinigung wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt und muss danach erneut beantragt werden. Wenn Sie bei Ihrer Bank Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht haben, brauchen Sie keinen Freistellungsauftrag mehr zu stellen. Die NV-Bescheinigung ist aber keine Befreiung von der Steuerpflicht. Wenn die Einkünfte höher ausfallen als erwartet, muss der Betrag über dem Grundfreibetrag versteuert werden.
Den Antrag auf eine NV-Bescheinigung (NV 1 A ) ist jahresneutral und kann im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF heruntergeladen oder online am Computer ausgefüllt werden.
Der Antrag kann aber auch formlos gestellt werden. Dafür benötigt das Finanzamt die Steuerbescheide der letzten Jahre.
In diesem Antrag muss man sämtliche Renteneinnahmen, Kapitaleinnahmen, Einnahmen aus Nebenjobs und vor allem aber alle steuersparenden Posten wie Behindertenpauschbetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen erklären. Das zu versteuernde Einkommen muss unter 8.130 € / 16.260 € (ledig/verheiratet) liegen, um die NV-Bescheinigung zu bekommen.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung reichen Sie dann bei Ihrer Bank ein, von der Sie Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden haben. Hierfür tragen Sie in Zeile 22 des Antragsformulars ein, wie viele NV-Bescheinigungen Sie brauchen.
Immobilienerwerb heute – pro und contra
07.11.2012
Früher verstanden wir unter Altersversorgung meistens die gesetzliche Rente und evtl. noch eine Lebensversicherung. Ganz früher war Kinderreichtum DIE Absicherung für´s Alter.
Die Immobilie wurde vom „Normalbürger“ eher als „Dach über dem Kopf“ gesehen oder war Sache der reicheren Mitbürger oder bestimmter Regionen. Aber nachdem uns die Finanzkrisen der letzten Jahre einen tüchtigen Schrecken eingejagt haben, rückt die Immobilie als Altersvorsorge und als Kapitalanlage wieder in den Fokus.
In den vergangenen 15 Jahren gab es so gut wie keine Wertsteigerung.
Das lag am starken Wachstum in den Jahren davor (bis Mitte der 90-er Jahre) und an der geringen Inflation der vergangenen Jahre. Ohne Inflation keine Wertsteigerung. Staatliche Hilfsprogramme und ein weltweites Fluten der Märkte mit Geld markieren nun den Startschuss für ein Ansteigen der Inflation (sicher keine extreme Inflation, aber soviel, dass die Staaten sich allmählich wieder entschulden können..).
Damit werden auch steigende Immobilienpreise zurückkehren. Die Zeiten niedriger Hypothekenzinsen werden dann nicht mehr lange andauern. Nach Meinung vieler Experten sehen wir in einigen Jahren wieder Zinssätze von über 7 Prozent.
Die aktuelle Kombination von niedrigen Preisen und Zinsen verspricht langfristig hohe Renditen.
Bei fremdfinanzierten Immobilien kann doppelt profitiert werden. Das aufgenommene Darlehen wird in Kaufkraft gemessen immer weniger wert sein, die Immobilie steigt mit der Inflation im Wert. Hier spricht man von der „Hebelwirkung“ bei Immobilien.
Mit wenig Kapitaleinsatz kann ein großes Vermögen angeschafft werden, da die Differenz von Hypothek und Immobilie immer größer wird.
Abschreibungen von bis zu 80 Prozent in den ersten zwölf Jahren und die aktuellen KfW-Förderprogramme (Zinsen ab 1,1 Prozent p.a.) sind das Salz in der Suppe.
Die alte Regel „Lage, Lage, Lage“ ist einfacher gesagt als umgesetzt. Gute Lagen sind immer teuer und dort, wo viele Menschen wohnen wollen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts werden in Deutschland künftig weniger Menschen leben. Das spricht erst mal für weniger Wohnbedarf. Die Zahl der Einwohner nimmt jedoch nicht linear ab. Bis 2050 reduziert sich z. B. die Gruppe der 30-45-Jährigen um ein Drittel. Die Anzahl der „Älteren“ wird weiter stark ansteigen. Die Menschen leben länger in den Wohnungen. Aus diesem Grund steigt auch künftig die Anzahl der Haushalte. Zusätzlich erleben wir eine Zuwanderung in die Ballungsgebiete. Die Menschen suchen Arbeit und Infrastruktur.
Gute Lagen finden wir heute dort, wo morgen mehr Menschen leben werden als heute.
Wenn Sie sich heute mit dem Gedanken beschäftigen, eine Immobilie zu erwerben, müssen Sie damit rechnen, geraume Zeit zu investieren und sich viele Alternativen anzusehen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick.
Auf einschlägigen Webseiten (immobilienscout24.de u.a.) erfahren Sie welche Mieten und Preise in der gesuchten Gegend gezahlt werden und wie sich diese entwickelt haben. Rechnen Sie sich vorher aus, wie viel Sie investieren können (10-20 % Eigenkapital sollten Sie haben). Lassen Sie sich finanzielle Reserven! Wie sicher ist Ihr Einkommen (bzw. dessen Absicherung)? Schauen Sie sich jedes Wunschobjekt an!!
Mit Fachkompetenz kommen Sie schneller und sicherer an´s Ziel.
Sie können sich einiges an Arbeit sparen, wenn Sie Fachleute mit ausgewiesenen Referenzen nutzen. Dafür müssen Sie meist 5-10 % höhere Preise akzeptieren (aber nicht mehr!). Das kann sich lohnen, weil Sie neben der Zeitersparnis vor allem SICHERHEIT einkaufen können. Die Risiken beim Kauf einer Immobilie sind nicht unerheblich und ein Spezialist wird diese – schon aus Eigeninteresse – mit viel Erfahrung mindern können. Ein solcher Fachmann kann ein anerkannter Makler in Ihrer Region oder ein überregionaler Spezialanbieter mit nachgewiesener Kompetenz sein.
noch mal Riester – mal einfach erklärt!
27.10.2012
und: vergesst die Werbung am Ende einfach 😉