Die Bremer Verbraucherzentrale e.V. (VZB) hat Insolvenz angemeldet. Grund dafür sind laut Medienberichten Fehler bei der Altersvorsorge eigener Mitarbeiter. Ein Insolvenzplan soll nun aus der Misere helfen. Finanz- und Versicherungsfachleute kritisierten bereits häufiger die Kompetenz der Verbraucherschützer.
Aktuelle News
Was es kostet, früher in Rente zu gehen
04.02.2019
Wer früher als vor der gesetzlichen Altersgrenze den verdienten Ruhestand genießen will, sollte einen gewissen finanziellen Spielraum mitbringen. Denn der Abschlag bei einer Frühverrentung fällt nicht gering aus, wie Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Neurentner-Jahrgang 2017 zeigen.
Jeder vierte der 760.000 Neurentner ist frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Der Rentenabschlag betrug dabei durchschnittlich 0,3 Prozent pro Monat. Im Mittel mussten die Frührentner 26 Monate vor der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, womit sich die Einbuße auf knapp 8 Prozent summiert. Das entspricht einer durchschnittlichen Rentenminderung um 84 Euro. Der Rentenzahlbetrag des 2017er-Jahrgangs beläuft sich im Schnitt auf 873 Euro.
Die Bundesregierung möchte das Rentenniveau bis 2025 stabil halten. Wie es danach weitergehen soll, wird aktuell in einer Kommission diskutiert. Steigen werden die Renten angesichts von immer mehr Leistungsempfängern und immer weniger Beitragszahlern jedenfalls nicht. Schon das bisherige Rentenniveau zu halten würde in den kommenden Jahrzehnten Unsummen an Steuergeldern verschlingen, da die Beiträge nicht unbegrenzt steigen können. Kommende Rentnergenerationen werden also den Gürtel enger schnallen müssen, wenn sie nicht betrieblich und/oder privat vorgesorgt haben.
Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen. Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird.
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont: „Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“ Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann. Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.
Es ist offensichtlich, dass die (im Kleingedruckten versteckten) Provsionen der Grund sind, warum manche Anbieter nicht auftauchen. Wer nich an die Portale zahlt, kommt nicht in den Vergleich – ganz einfach., aber auch transparent?
So mancher Fondsinvestor dürfte sich um die Jahreswende wundern, warum von seinem Giro- oder Verrechnungskonto ein Betrag wegen „Fondsbesteuerung“ abgebucht wurde. Der Grund liegt in der Investmentsteuerreform. Die trat im Kern zwar schon 2018 in Kraft, doch zwei Änderungen greifen erst mit Beginn des neuen Jahres. Leider lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Steuererklärung für Fondsanleger damit nicht einfacher wird.
Die Abbuchung betrifft die nun fällige Vorabpauschale auf die Wertentwicklung thesaurierender oder teilweise ausschüttender Fonds. Sie wird nach einer fixen Formel berechnet und direkt von der Bank eingezogen – es sei denn, ein Freistellungsauftrag deckt den Betrag ab oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde vorgelegt. Zudem muss der Fonds natürlich auch einen Wertzuwachs erzielt haben, der oberhalb der bereits ausgeschütteten Erträge lag. Die weitere Neuerung betrifft die Frist, innerhalb derer die Anleger ihre Jahressteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr erhalten: Nachdem sie zuvor im Februar ablief, haben die Banken in diesem Jahr bis zum 30. April Zeit.
Der PKV-Verband hat nachgerechnet: Die Beiträge für Krankenvollversicherte steigen 2019 um durchschnittlich 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist deutlich weniger als in den Vorjahren, in denen gesetzliche Auflagen und hausgemachte Probleme mehrmals in Folge höhere Steigerungen zur Folge hatten.
Der Zehn-Jahres-Durchschnitt beträgt demnach 2,8 Prozent und liegt damit 0,5 Prozent unter dem der GKV (3,3 Prozent p.a.). Allerdings trifft diese Betrachtung nur auf Menschen mit höherem Einkommen zu, die im nächsten Jahr bereits über 800 € mtl. für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen müssen.
Auch ältere PKV-Versicherte hatten seit dem Jahr 2000 jährliche Steigerungen von nur 2,3 Prozent p.a. hinzunehmen. Auch hier gibt es ein „allerdings“, denn manche Gesellschaften wichen nach der Untersuchung , die Morgen & Morgen GmbH durchgeführt hat, erheblich von diesem Durchschnitt ab.
Standard Life und der Brexit
10.12.2018
Der bekannte schottische Lebensversicherer Standard Life wird in Vorbereitung eines mögliche Brexit die Betreuung aller – auch deutschen – Lebens- und Rentenversicherungen auf eine Irische Tochter übertragen. Von Irland, dass weiter zur EU gehört, sollen die Kunden dann betreut werden.
Nach Aussagen von Standard Life, wird man natürlich auch nach der Übertragung zu seinen Verpflichtungen stehen. Die vertraglichen Rechte aller Kunden veränderten sich nicht. Zudem unterlägen die Verträge auch bisher schon dem deutschem Vertrags- und Steuerrecht sowie der Rechtsaufsicht durch die deutsche BaFin. In der täglichen Verwaltung ihres Versicherungsvertrags oder den Werten der With-Profit-Produkte und der Fondspolicen würde sich durch die Übertragung nichts ändern. mehr lesen
Es gab in den letzten Wochen vermehrt Gerüchte, die letztlich aberwohl keine reale Basis haben. Sicher wird es auch wieder Verkäufer geben, die die Unsicherheit von Kunden ausnutzen wollen und zur Kündigung von StandardLife-Verträgen drängen. Auch hier wäre ich erst mal grundsätzlich kritisch, da eine Kündigung bestehender Lebens- und Rentenversicherungen nur in sehr wenigen Fällen vorteilhaft ist.
Ich werde das Thema aber zeitnah verfolgen und mich in den nächsten Wochen noch einmal dazu äußern.
Garantie oder Zinsen?
08.12.2018
Guten Tag!
In einem Beratungsgespräch ging es heute am Beispiel einer Basisrente beim Volkswohl Bund LV a.G. um die Frage: Garantie oder Zinsen?!
Warum ist das eigentlich eine Frage? Eigentlich möchten wir ja Beides!
Da diese Frage öfter gestellt wird, will ich Ihnen meine Antwort nicht vorenthalten.
Die ausgewiesenen garantierten Werte in manchen Versorgungsvorschlägen erscheinen auf den ersten Blick sehr niedrig.
Hintergrund ist, dass ein Lebensversicherer sich heute „Handlungsspielraum“ lassen muss, um nicht durch die extrem niedrigen Zinsen* für sichere Geldanlagen und unsere immer längere Lebenserwartung in Schwierigkeiten zu geraten, unsere lebenslange Versorgung sicherzustellen. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Zusammenhang z.B. vor, dass der garantierte Zins maximal 0,9 % p.a. betragen darf.
Die relativ niedrigen Garantiewerte z.B. des Volkswohl Bundes erklären sich aus der Philosophie, die Garantie auf ein akzeptables Minimum (eingezahlte Netto-Beiträge) zu beschränken, damit der Anteil des investierbaren Geldes möglichst hoch* sein kann. So kann der Volkswohlbund ohne Risiken etwas mehr erwirtschaften als andere.
Neben diesem Weg sind auch viele Versicherer von der ständigen Garantie auf eine Garantie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns umgeschwenkt. Auch so müssen nicht 90 % zum Niedrigzins angelegt werden, da die Garantie erst viel später gebraucht wird.
Eine andere Lösung liegt darin, keine oder nur sehr geringe Garantien auszusprechen und die Sparbeiträge in Investmentfonds anzulegen. so können wesentlich höhere Renditen erreicht werden, aber es sind auch Risiken damit verbunden, die nicht jeder eingehen möchte.
HINWEIS:
Planen Sie nicht nur mit den Garantiewerten! Schauen Sie sich an, wie realistisch die Werte sind, die unter Gesamtleistungen ausgewiesen sind. Lassen Sie sich die Kalkulation erklären!
Misstrauen Sie den Produktinformationsblättern. Diese vom Gesetzgeber neu eingeführten Dokumente rechnen mit gesetzlich vorgeschriebenen und bei einigen Produkten teilweise völlig weltfremden Annahmen. Das wird sich in einigen Jahren hoffentlich ändern.
Übrigens weil der Volkswohl Bund z.B. 97,5 % aller Überschüsse an die Versicherten weitergibt (Branchenschnitt liegt bei unter 90 %), ist es auch vertretbar mit den Gesamtleistungen zu kalkulieren.
*Erläuterung:
die Ausgabe einer Garantie von 0,9 % p.a. (gesetzlicher Maximalwert) erfordert z.B. bei einem 45-jährigen Sparer, dass 89,3 % zu diesem Zins angelegt werden müssen, um nach 22 Jahren auf 100 % zu kommen. D.h. nur 10 % können außerhalb dieses 0,9 %-Garantievermögens angelegt werden.
Der Volkswohl Bund muss mit seiner Variante (es werden nicht 0,9 sindern 0 %=Garantie der eingezahlten Beiträge – versprochen) nur 69 % im Garantievermögen anlegen. Der Rest kann freier angelegt werden.
Aber keine Sorge, dabei macht der Gesetzgeber erhebliche Risiko-Einschränkungen, so dass auch hier kein reales Risiko besteht. Der Volkswohl Bund hat im Übrigen unter 3 % in Aktien investiert.
Anleger, denen Nachhaltigkeit wichtig ist, verfügen mit dem Sustainability-Research von Morningstar über ein nützliches Tool, um das Nachhaltigkeitsprofil auf Fonds- und Indexebene zu analysieren.
So kann man leicht prüfen, welche Fonds eine gute Nachhaltigkeits-Bilanz aufweisen. Aber auch das Karbon-Risiko läßt sich so ermitteln.
(Werbung kann übersprungen werden)
Aber Lösungen, um sich vor Schäden aus Cyber-Kriminlatität zu schützen, gibt es schon.
Die Risiken werden gemeinhin in 2 Bereiche unterteilt:
- Schäden, die das Unternehmen selbst erleidet (Mehrkosten aus Datenverlust und -wiederherstellung, Reputationsschäden, Krisen-Dienstleistungen, …)
- Schäden, die andere (Kunden, Vertragspartner …) erleiden
Gerade bei den Schäden, die andere erleiden, gibt es oft Überschneidungen mit der Vermögensschadenhaftpflicht (sofern vorhanden!), seltener mit der Betriebshaftpflicht, die Vermögenschäden nur in wenigen Fällen ersetzt.
Andererseits ist (noch) meist unklar, was ein Cyberschaden eigentlich ist und welchen Schutz die angebotene Versicherung dann wirklich bietet. Im „Wirrwarr“ der Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Klauseln, Erweiterungen und Auschlüsse ist selten zu erkennen, was man da eingekauft hat.
Trotzdem haben Franke & Bornberg einen Vergleich der aktuellen Angebote erstellt.
FAZIT:
Am Besten ist es, eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle Bereiche (Sach-, Personen-, Umwelt-, Vermögenschäden, Eigenschäden ..) bei einem der angelsächsischen Anbieter mit deutscher Niederlassung; AIG, Hiscox, Markel zu vereinbaren. Sie zeichnen sich durch ein in einem Guß geschriebenes, transparentes Bedingungswerk aus.
Als Ergänzungsversicherung, insbesomdere wenn keine Vermögenschaden-Versicheurng vorhanden ist, hat das Angebot Cyber-Versicherung für Gewerbekunden der Gothaer ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
Und man sollte alles tun, was man schon immer tun sollte:
- Datensicherungen anfertigen
- Rechte vergeben und verwalten
- Mitarbeiter aufklären und schulen
- nicht jeden Anhang/Link öffnen
- ……