Einen schönen guten Tag !
heute schrieb ein Kollege in unserem Genossenschafts-Forum, dass ein 50-jähriges Paar, welches fast sein gesamtes Arbeitsleben privat krankenversichert war (und kräftig Beiträge gespart hat) aus Angst vor hohen Beiträgen im Alter schnell* noch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück will. Das Bedürfniss entspricht auch dem Tenor vieler medialer Beiträge.
Aber was, wenn sich die Idee im Nachhinein als Unglück herausstellt? Es lohnt sich, offen darüber nachzudenken und sich unabhängige Information einzuholen.
Und das habe ich meinem Kollegen geantwortet:
Lieber Kollege ,
der Wunsch des Wechsels ist gut zu verstehen, wähnt man sich doch wieder in vermeintlicher Sicherheit geringer Beiträge im Alter. Für Menschen mit GERINGEM EINKOMMEN ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Alter sicher weiterhin eine gute Wahl.
Problematisch ist es, wenn sich Ihre Mandanten im Alter über ein höheres Einkommen oder höhere Geldzuflüsse freuen können. Die Freude währt kurz, wenn man feststellt, dass man nach dem späten Wechsel in die GKV nicht pflichtversichert in der KVdR sondern FREIWILLIG VERSICHERTER in der GKV bleibt (weil sogenannte 9/10-el-Regel nicht erfüllt ist). Dann sind nämlich ALLE EINNAHMEN BEITRAGSPFLICHTIG in der GKV (teilweise sogar zu höheren Beitragsätzen!).
Also von den Einnahmen sind neben der Steuer auch noch immer ca. 18-20 % für GKV-Beiträge abzuziehen.
Das wird man so nicht erwartet haben und es ist ein gewichtiges Argument, sich doch noch einmal mit der eigenen privaten Krankenversicherung (PKV) auseinanderzusetzen.
Es gibt unseres Erachtens ausreichend Möglichkeiten, im Alter nur einen normalen oder sogar geringen Beitrag in der PKV zu zahlen! Ich selbst bin erst seit 10 Jahren privat versichert und zahle als über 60-jähriger 360 € Beitrag bei nur geringem Selbstbehalt. Hätte ich mit 50 bereits weit genug gedacht, würde ich heute 200-250 € Beitrag zahlen. Warum?
hier einige Stichworte:
– Wechsel in andere Tarife mit ähnlichen Leistungen (nicht einfach nur mit höherem Selbstbehalt!),
– Wechsel in einen offenen Unisex-Tarif?
– Wechsel in den „Standardtarif“ mit der Option, dass im Alter beide Ehepartner in einem Tarif versichert sind und der 2. nur 50 % Beitrag zahlt,
– Ansparung von Beitragsentlastung im Alter (beide Versicherte habe doch noch über 10 Jahre Zeit und könnten ihre Rücklagen mit Hilfe des Finanzamtes kräftig erhöhen)
…
[
wichtiger Hinweis: der Tarifwechsel hat u.U. auch unerwünschte Auswirkungen, z.B. Verlust des Rechts auf Wechsel in den Standardtarif oder Fehlen persönlich wichtiger Leistungen; es sollte daher immer
unabhängige Beratung gesucht werden!]
Wir haben einen Kollegen im Haus, der sich ausschlieslich mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigt und gerade zu solchen „Spezialfällen“ eine äußerst hilfreiche Beratung (gegen faires Honorar) anbieten kann.
mit besten Grüßen aus Halle an der Saale – Uwe Pössel
PS: gesetzlich Krankenversichert im Alter
*ein Wechsel ist in der Regel (es gibt Ausnahmen) nur bis zum 55.Lebensjahr möglich