Was ist eine medizinisch notwendige Heilbehandlung?
Zur Frage einer medizinisch notwendigen und damit durch einen privaten Krankenversicherer zu erstattenden Heilbehandlung hat sich kürzlich ein Gericht befasst. In dem Urteil* heißt es:
„Eine medizinisch notwendige Heilbehandlung liegt vor, wenn sich eine Behandlungsmethode dazu eignet, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken.
Ausreichend ist, dass es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, diese als notwendig anzusehen.
Vertretbar ist die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer als auch fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet.“
*Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23. Dezember 2014 (20 U 7/14).